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FG München Urteil v. - 5 K 1948/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung

Ledige

Lebensmittelpunkt

Leitsatz

1. Die Klägerin trägt die Feststellungslast für den misslungenen Nachweis, dass sich ihr Lebensmittelpunkt im Sinne des Ortes, an dem sie gesellschaftlich eingebunden ist, ihren Freundes- und Bekanntenkreis hat und ihre sozialen und gesellschaftlichen Bindungen pflegt, außerhalb ihres Beschäftigungsortes befindet.

2. Voraussetzung für das Unterhalten eines eigenen Hausstandes außerhalb des Beschäftigungsortes ist, dass die Klägerin dort die Haushaltsführung wesentlich bestimmt und das dort herrschende hauswirtschaftliche Leben in einem Maße fördern muss, dass dieser Hausstand als ihr Haupthausstand erscheint.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAC-41435

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