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NWB Nr. 15 vom Seite 1205

REITs treten in Kraft

Nachdem der Bundestag am die Zulassung von deutschen REITs beschlossen hat, hat am auch der Bundesrat dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennötierten Anteilen zugestimmt. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum in Kraft treten.

Durch das Gesetz wird nun auch in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare Immobilien geschaffen. Dabei sind die deutschen REITs wie ihre ausländischen Vorbilder auf der Unternehmensebene steuerbefreit, soweit sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränken. Dazu gehört unter anderem, dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 % ihrer Erträge aus Immobilien erzielen und mindestens 75 % ihres Vermögens in Immobilien anlegen muss. Mindestens 90 % ihrer Erträge hat die Gesellschaft an die Aktionäre auszuschütten, bei denen die Gewinne dann versteuert werden. Die Eigenkapitalquote hat der Bundestag auf mindestens 60 % festgelegt. Zum Schutz der Mieter sind inländische Bestandsimmobilien, die vor 2007 gebaut wurden, aus dem Gesetz ausgeklammert.

In Abweichung zum Regierungsentwurf (s. hierzu NWB Beratung aktuell 46/2006) ist die sog. Exit Tax lediglich auf REITs, nicht aber auch auf offene...