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BFH 09.11.2006 IV R 21/05, NWB direkt 15/2007 S. 4

Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahrs einer Personen-Obergesellschaft

Legt eine Personen-Obergesellschaft ihr Wirtschaftsjahr abweichend von den Wirtschaftsjahren der Untergesellschaften fest, so liegt hierin jedenfalls dann kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts, wenn dadurch die Entstehung eines Rumpfwirtschaftsjahrs vermieden wird.