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FG München 08.03.2007 1 V 4900/06, NWB direkt 15/2007 S. 5

Beginn der Spekulationsfrist bei Aktienerwerb durch Verschmelzung

Werden Aktien der aufnehmenden Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung erworben, gelten die Aktien mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister als angeschafft.