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FG Köln 25.01.2007 2 K 5824/04, NWB direkt 15/2007 S. 5

Erstattung von Kapitalertragsteuer

Die spezielle abkommensrechtliche Mißbrauchsregelung des Art. 23 DBA-Schweiz in der Fassung des Änderungsprotokolls vom hat Vorrang vor den nationalen Vorschriften des § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 bzw. § 50d Abs. 3 EStG. Die Anwendung der genannten Vorschriften ist auf diejenigen Doppelbesteuerungsabkommen beschränkt, die keine eigenständige Missbrauchsregelung enthalten.