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BGH 07.12.2006 IX ZR 37/04, NWB direkt 15/2007 S. 11

Steuerberaterhaftung für Verzögerungsschaden

Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte.