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Sächsisches FG Beschluss v. - 2 K 1949/05 (Ez)

Gesetze: EigZulG § 2, BauGB § 35 Abs. 2

Keine Eigenheimzulage nach Widerruf der Baugenehmigung für ein nicht genehmigungsfähiges Objekt

Leitsatz

Nach Rechtskraft des Widerrufs der zunächst erteilten Baugenehmigung für ein nicht genehmigungsfähiges Objekt besteht kein Anspruch mehr auf Eigenheimzulage, denn Voraussetzung hierfür ist die Übereinstimmung des Objekts mit dem materiellen oder dem formellen Baurecht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAC-42566

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