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Sächsisches FG Beschluss v. - 2 V 1992/04

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3GKG § 52 Abs. 1GKG § 52 Abs. 2GKG § 53 Abs. 3GKG a.F. § 13 Abs. 1 GKG a.F. § 20 Abs. 3

Höhe des Streitwerts in finanzgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Leitsatz

Der Streitwert in finanzgerichtlichen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ist in Einklang mit dem sog. Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbartkeit mit 25 v.H. des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens zu bemessen (Anschluss an (E)).

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAC-42576

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