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FG München  v. - 6 K 3326/05

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9, EStG § 12

Unbeschränkter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers

Aufwendungen für Wandschmuck als Werbungskosten

Leitsatz

1. Allein aus der Tatsache, dass in dem häuslichen Arbeitszimmer die umfangreiche Fachliteratur untergebracht ist, für die sonst nirgends Raum ist, ergibt sich nicht, dass sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in diesem Arbeitszimmer befindet.

2. Wandschmuck der der Ausschmückung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitszimmers dient, gehört regelmäßig zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die allgemeine Lebensführung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAC-42582

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