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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1336/06

Gesetze: EStG § 20, EStG § 9 Abs. 1

Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten (etwa bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2007 S. 1113
DAAAC-42584

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