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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10427/05 EFG 2007 S. 998 Nr. 13

Gesetze: EStG § 5a Abs. 4, EStG § 5a Abs. 5, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34, EStG § 34c, EStG § 35

Kein Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG bei Tonnagebesteuerung

Leitsatz

  1. Über die Gewährung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung und nicht im gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden.

  2. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auf den Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG nicht anzuwenden.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 810 Nr. 13
EFG 2007 S. 998 Nr. 13
QAAAC-42759

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