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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 366/01

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. cEStG § 4 Abs. 5 Ziff. 4

Besteuerung der Aufwendungen für eine Segelbootvercharterung

Leitsatz

  1. Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer Aufwendungen tätigt, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen. Das (Betriebsausgaben-)Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst ausdrücklich „Aufwendungen für … Segeljachten”.

  2. Die Vermietung von Segeljachten ist nicht als gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG anzusehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn mit der Vercharterung der Segeljachten bei objektiver Betrachtung kein Gesamtüberschuss zu erreichen ist.

  3. Die Aufwendungen für die Segelbootvercharterung unterliegen deshalb der Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (1980) i. V. mit § 4 Abs. 5 Ziff. 4 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAC-42763

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