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FG Hamburg 04.09.2006 2 K 33/06, NWB direkt 17/2007 S. 3

Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Klage auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind gesetzlich nicht geregelt. Als Ausfluss des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG steht einem Steuerpflichtigen aber ein Anspruch auf die Erteilung zu, wenn er steuerlich zuverlässig ist. Ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum des Finanzamts besteht insoweit nicht. Ein Steuerpflichtiger ist als steuerlich zuverlässig anzusehen, wenn er keine oder keine ins Gewicht fallenden Steuerschulden hat und seine steuerlichen Pflichten erfüllt.