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FG Baden-Württemberg 04.01.2005 12 K 25/01, NWB direkt 17/2007 S. 4

Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im VZ 2001

Beträgt bei einem individuellen Grenzsteuersatz von 28 % für das Streitjahr 2001 der sich durch Umrechnung des Kindergelds für vier Kinder (14 280 DM) errechnete fiktive Steuerfreibetrag für jedes der Kinder 12 750 DM, ist das steuerlich zu verschonende Existenzminimum der Kinder bei weitem ausreichend von der Einkommensteuer freigestellt.