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FG Sachsen 17.01.2006 2 K 2263/04, NWB direkt 17/2007 S. 6

Aufwendungen für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort der Eltern

Aufwendungen eines Arbeitnehmers, der am Beschäftigungsort wohnt, für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und dem Wohnort seiner Eltern sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer dort über keinen eigenen Hausstand verfügt, sondern vielmehr nach Beendigung seiner Ausbildung im elterlichen Haus ein Zimmer behält, das er schon als Jugendlicher bewohnte, und dorthin an den Wochenenden zurückkehrt. Bis zum Streitjahr 2003 ist eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung für den Fall angenommen worden, dass ein lediger Steuerpflichtiger in einem Zimmer bei seinen Eltern noch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte, ihm aber wegen einer nur kurzfristigen auswärtigen Beschäftigung Aufwendungen für die dort unterhaltene Wohnung entstanden. Die Abzugsfähigke...