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VG Hamburg 19.12.2006 10 K 1426/06, NWB direkt 17/2007 S. 11

Prüfungszulassung nach langjähriger Lehrtätigkeit

Für den Erwerb der nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Bilanzbuchhalter geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen ist nicht zwingend eine betriebliche Tätigkeit erforderlich. Eine langjährige Lehrtätigkeit, die die Gegenstände des § 1 Abs. 2 der Verordnung umfasst, kann im Einzelfall auch zur Prüfungszulassung führen.