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FG Thüringen 20.10.2004 IV 1021/02, NWB direkt 17/2007 S. 11

Unternehmereigenschaft eines Rechtsanwalts als Kanzleimitarbeiter

Die Abgrenzung, ob ein für eine Kanzlei tätiger Rechtsanwalt als selbständiger Unternehmer anzusehen ist, oder ob er nichtselbständig in das Unternehmen der Kanzlei derart eingegliedert ist, dass er den Weisungen des Unternehmers unterliegt, ist nach denselben Kriterien zu treffen, die in § 1 Abs. 2 LStDV für die Abgrenzung eines Dienstverhältnisses normiert sind. Im Streitfall war trotz Fehlens schriftlicher Vereinbarungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass der Kläger als freier Mitarbeiter beschäftigt und damit Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG war, da der Kläger keine Lohnsteuerkarte vorlegen konnte und der „Arbeitgeber” von dem Honorar keine Lohnsteuer einbehalten hat, sondern ausweislich vorgelegter Kontoauszüge die monatliche Vergütung zuzüglich der Umsatzsteuer überwiesen hat.