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BFH 12.12.2006 VII R 42/05, NWB direkt 17/2007 S. 11

Mineralölsteuer: Agrardieselvergütung für Viehtransporter als Sonderfahrzeug für die Landwirtschaft

Sonderfahrzeuge i. S. des § 25b Abs. 2 MinöStG sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften erkennbar dazu bestimmt sind, einem Verwendungszweck zu dienen, der einen spezifischen Bezug zur Land- und Forstwirtschaft hat. Die Verwendbarkeit für andere Zwecke schließt diese Einordnung nicht aus. Ein Fahrzeug, das für die Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Bedarfsgütern auf öffentlichen Straßen bestimmt und dafür besonders hergerichtet ist, ist ein Sonderfahrzeug für die Land- oder Forstwirtschaft.