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NWB Nr. 17 vom Seite 1467 Fach 19 Seite 3685

Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbständigen

Eine praxisorientierte Darstellung mit den neuen ZPO-Bestimmungen

Heinz J. Meyerhoff

Der Bundestag hat am das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge beschlossen (BGBl 2007 I S. 368). Die Neuregelung trat am in Kraft und bringt allen Selbständigen den bis dahin vom Gesetzgeber arg vernachlässigten Schutz ihrer Altersvorsorge. Der verbesserte Pfändungsschutz gilt aber nicht nur für Selbständige: Er betrifft in seinem Anwendungsbereich alle Versorgungsempfänger und Anleger. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: die Entlastung der öffentlichen Kassen. Wenn den Selbständigen mehr von der Altersversorgung bleibt, ist ihr Existenzminimum gesichert und die Gemeinschaft braucht weniger Sozialleistungen zu zahlen. Am Ende steht allerdings die Frage, ob der Akt des Gesetzgebers ausreicht oder weitere Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen sind.

I. Die Lücken im bisherigen Recht

Das Arbeitseinkommen eines alleinstehenden Arbeitnehmers ohne Unterhaltspflichten ist bis 989,99 € unpfändbar. Dieser pfändungsfreie Betrag steigt bei einer Unterhaltspflicht für nur eine Person schon auf 1 359,99 €. Sind fünf und mehr unterhaltsbedürftige Angehörige zu versorgen, liegt die Pfändungsfreigrenze bereits bei 2 189,99 €. Das Existenzminimum eines e...