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FG Hamburg 13.11.2006 2 K 198/05, NWB direkt 18/2007 S. 3

Nutzung digitalisierter Daten

Das Recht des Finanzamts zur Nutzung digitalisierter Daten gem. § 147 Abs. 6 AO besteht nur im Umfang einer Aufzeichnungspflicht des Steuerpflichtigen.