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FG München 04.07.2006 10 K 4121/04, NWB direkt 18/2007 S. 4

Ansparrücklage bei Einnahmeüberschussrechnung

Zur Bildung einer Ansparrücklage ist es auch im Bereich der Einnahmenüberschussrechnung erforderlich, dass für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird, eine gesonderte Rücklage gebildet wird. Die einzelnen Rücklagen müssen in den Aufzeichnungen jeweils getrennt behandelt werden und die voraussichtliche Investition muss bei Bildung jeder einzelnen Rücklage nach Funktion des Wirtschaftsguts sowie den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde. Die erforderlichen Angaben müssen bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der...