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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 372/2001

Gesetze: AStG § 11 Abs. 1, AStG § 11 Abs. 2, AStG § 12 Abs. 1, AStG § 18, AO § 118, AO § 130 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182

Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

Leitsatz

1. Die Beschwer aus einem Steuerbescheid ergibt sich nicht aus einzelnen Besteuerungsgrundlagen, sondern aus der Steuerfestsetzung.

2. Die Absetzung von Erstattungsbeträgen nach § 11 Abs. 2 AStG erfolgt nicht im Rahmen des Anrechnungsverfahrens nach § 36 Abs. 2 EStG, sondern stellt einen eigenen Regelungsbereich dar.

3. Das Außensteuergesetz sieht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der hinzuzurechnenden ausländischen Einkünfte das Steuererstattungsverfahren gemäß § 11 Abs. 2 AStG oder das Steueranrechnungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 AStG vor. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-43745

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