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StuB Nr. 9 vom Seite 330

Das „ordnungsgemäße” Fahrtenbuch: Neues BFH-Urteil

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit der Finanzverwaltung treten regelmäßig – insbesondere bei Betriebsprüfungen – Diskussion über das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auf. Der nochmals betont, dass das ordnungsgemäße Fahrtenbuch zeitnah fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt werden muss. Im Urteilsfall wurden nach einem Einspruchsverfahren zwar Fahrtenbücher vorgelegt.

Allerdings hat der Kläger diese nachträglich auf Basis von zwischenzeitlich vernichteten Grundaufzeichnungen erstellt. Dieses nachträgliche Erstellen stellte das FA fest, weil die vorgelegten Fahrtenbücher erst im zweiten Halbjahr 1998 gedruckt wurden und der Rechtstreit sich auf die Jahre 1996 und 1997 bezog. Der BFH versagte die „Ordnungsmäßigkeit” der Fahrtenbücher. Zwar wird der Begriff des „ordnungsgemäßen” Fahrtenbuchs im EStG nicht ausdrücklich bestimmt. Die Aufzeichnungen müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit einem vertretbaren Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Dazu müsse das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschlie...