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StuB Nr. 9 vom Seite 330

Zur Bewertung von Sachbezügen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit Urteil vom – VI R 41/02 (HFR 2006 S. 1209 = Kurzinfo StuB 2006 S. 805) hat der BFH über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der verbilligten Überlassung eigener Produkte des Arbeitgebers (hier: sog. Jahreswagen) entschieden. Ein geldwerter Vorteil ist als Arbeitslohn vom Arbeitnehmer zu versteuern. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Überlassung von Produkten des Arbeitgebers gibt es zwei Methoden, zwischen denen der Arbeitnehmer nach Auffassung des BFH wählen darf:

Ausgangsbetrag der Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG ist grundsätzlich der günstigste Preis am Markt, also der um marktübliche Preisnachlässe geminderte Endpreis ( Marktpreis). Die weitere Bewertungsmethode (vgl. § 8 Abs. 3 EStG) geht von dem Preis aus, zu dem die betreffende Ware fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, also grundsätzlich der vor Gewährung von Preisnachlässen auszuzeichnende Preis ( Angebotspreis). Dieser Wert ist eventuell höher als der nach der ersten Methode ermittelte Betrag.

Von diesem Angebotspreis sind aber ein Bewertungsabschlag i. H. von 4 % des Angebotspreises und ein Rabattfreibetrag von bis zu 1.080 € abzuziehen. Unterschiedliche Werte können sich auch deshalb...