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BFH 15.11.2006 XI R 73/03, StuB 9/2007 S. 364

Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Abzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen

Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 S. 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a. F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO 1977, die nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 () gezahlt worden sind, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können (Bezug: § 233a AO 1977).

Praxishinweise: Nach der neuen Rechtsauffassung des BFH liegt eine echte Rückwirkung dann vor, wenn eine im Gesetz neu oder verändert vorgesehene Rechtsfolge auch in Fällen gelten soll, in denen die Tatbestandsvoraussetzungen ausschließlich vor Verkündung des Gesetzes erfüllt worden sind. Ein Vertrauensschutz fü...