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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 1339/06

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Straßenausbaubeiträge keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz

Straßenausbaubeiträge für ein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenes Grundstück können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge erst 10 Jahre nach der Durchführung des Straßenausbaus vom nunmehr neuen Grundstückseigentümer angefordert worden sind, zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nicht absehbar waren, das Grundstück auch vor dem streitigen Straßenausbau schon erschlossen war und die Grundstückspreise in dem Zehnjahreszeitraum stark gesunken sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAC-45600

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