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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 403/2004

Gesetze: AO § 227

Erlass festgesetzter Erbschaftsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz

Gemäß § 227 AO kann die Finanzbehörde einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn dessen Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.

Das Gericht überprüft die Entscheidung des Finanzamts dahingehend, ob dieses eine Ermessensüberschreitung oder -unterschreitung begangen hat oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1061 Nr. 16
HAAAC-45636

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