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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 645, 12 K 646/04

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 3

Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

  1. Die Einkommensteuer stellt grundsätzlich weder Werbungskosten noch Betriebsausgabe dar, sondern ist ausschließlich der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre zuzuordnen.

  2. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Einkommensteuerschuld angefallenen Schuldzinsen. Diese teilen das rechtliche Schicksal der Einkommensteuer, d. h. sie zählen ebenfalls zur einkommensteuerrechtlich irrelevanten Privatsphäre.

Fundstelle(n):
ZAAAC-46184

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