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StuB Nr. 11 vom Seite 407

Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreformgesetz 2008

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Kernfragen
  • Welche Änderungen haben sich bei der sog. Zinsschrankenregelung ergeben?

  • In welchen Punkten sind die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag geändert worden?

  • Welche Änderungen haben sich bei der Abgeltungssteuer ergeben?

Der Deutsche Bundestag hat am das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurden noch zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Hier sind insbesondere die Änderung der Ausgangsgröße für den Abzug der Zinsaufwendungen im Rahmen der Zinsschranke sowie das Verrechnungsverbot bei Verlusten aus Aktienveräußerungen im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge hervorzuheben. Der Beitrag soll im Anschluss an den Überblickbeitrag im Heft 7/2007 die Änderungen vorstellen. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach am mit dem Gesetz befassen.

I. Änderungen des Gesetzentwurfs

1. Änderungen der Zinsschrankenregelungen

Die Zinsschrankenregelungen des § 4h EStG und des § 8a KStG wurden in mehreren Punkten überarbeitet.

Die wesentlichste Änderung stellt dabei die Änderung der Ausgangsgröße für den Abzug der Zinsaufw...