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StuB 11/2007 S. 433

Rückstellungsbildung wegen Kapitalersatzansprüchen einer GmbH in der Krise keine verdeckte Gewinnausschüttung

(1) Wegen wirtschaftlich einer Darlehensgewährung vergleichbaren Sachverhalten, wie z. B. die Fortsetzung einer Grundstücksüberlassung in der Krise, durch Dritte, die einem Gesellschafter nahe stehen, können gem. nrkr. ,F NWB QAAAC-38732 (BFH-Az.: I R 19/07, EFG 2007 S. 539) grundsätzlich bei diesen auch Rückstellungen für Schadenersatzansprüche und Rückgewähransprüche nach den Eigenkapitalersatzregelungen gebildet werden. Die Höhe der Rückstellung richtet sich aber nicht nach der Gesamthöhe der eigenkapitalersetzend überlassenen Werte bzw. dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern nach dem hierzu geringeren Betrag, in dem der Dritte nach der Inanspruchnahme des an ihn Sicherheit leistenden Gesellschafters ausgefallen wäre. Die Höhe ...