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BMF 16.05.2007 IV C 3 - S 2198 a/07/0001, StuB 11/2007 S. 435

Einkommensteuer | Reichweite der Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2, § 7i Abs. 2 EStG

Nach §§ 7h, 7i EStG sind die erhöhten Absetzungen nicht zu gewähren, wenn durch die Baumaßnahmen ein Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude entstanden ist. Strittig in der Rechtsprechung ist, inwieweit hierüber die Bescheinigung der zuständigen Gemeinde- oder Denkmalbehörde (Bescheinigungsbehörden) nach § 7h Abs. 2 EStG, § 7i Abs. 2 EStG als Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) für die Finanzverwaltung bindend ist.

Der BFH bestätigt im nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom – IX R 13/04 (Kurzinfo StuB 2006 S. 887) erneut seine Auffassung, dass allein die Bescheinigungsbehörde für die Prüfung von Baumaßnahmen i. S. des § 177 BauGB zuständig sei. Somit sei die in der Bescheinigung getroffene Entscheidung als Grundlagenbescheid für die Finanzverwaltung bindend, auch wenn tatsäc...