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NWB Nr. 24 vom Seite 1986

Erben in Frankreich

Zu dem am unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 16/5388) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führten oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das Abkommen sollen derartige Hindernisse abgebaut werden. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führe zu Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Bundesländern, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer zufließt. Diese Mindereinnahmen dürften nach Ansicht der Bundesregierung allerdings durch Steuerverzichte Frankreichs weitgehend ausgeglichen werden.