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FG Brandenburg 14.09.2006 3 K 2728/03, NWB direkt 24/2007 S. 3

Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch im Insolvenzverfahren

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Steuerfestsetzungsverfahren bzw. das Verfahren zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig in entsprechender Anwendung von § 240 ZPO unterbrochen. Der Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden kann ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers (gegenüber dem Insolvenzverwalter) zulässig sein, weil die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen – d. h. hier dem Insolvenzverwalter – und dem Finanzamt beschränken, sondern in Bezug auf die wirtschaftliche Einheit i. S. der §§ 2, 19 Abs. 1 BewG gegenüber dem jeweiligen Eigentümer fortbestehen, diesen Bescheiden also eine sog. dingliche Wirkung zukommt.