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BFH 07.02.2007 I R 27-29/05, BBK 12/2007 S. 4690

Abzugsverbot der Aufwendungen für Segeljacht und Doppeldecker-Flugzeug

Die Aufwendungen einer GmbH für eine Segeljacht sowie für ein Oldtimer-Doppeldecker-Flugzeug sind nicht abziehbar nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG. Dies gilt nach dem auch dann, wenn das Flugzeug oder die Jacht zu Werbezwecken eingesetzt werden. Es widerspräche dem Vereinfachungszweck des § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, wenn geprüft werden müsse, ob der Werbezweck im Vordergrund stünde oder ob der Gesellschafter mit dem Unterhalt der Jacht oder des Flugzeugs seine privaten Interessen befriedige. Auch komme es nicht darauf an, ob das Flugzeug oder die Jacht der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienten.

Eine Ausnahme vom Abzugsverbot bestehe nur dann, wenn das in § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG genannte Wirtschaftsgut eine Sozialeinrichtung darstelle, die ausschließlich von Arbeitnehmern genutzt werde (so...BStBl 1981 II S. 58