Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 12/2007 S. 480

Körperschaftsteuer | Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei Darlehensgewährung

Die Ausschüttungsbelastung ist bei einer Wertberichtigung auf eine Darlehensforderung nicht herzustellen, da es an einem tatsächlichen Mittelabfluss i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a. F. mangelt. Selbst bei der Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers mangels Masse und Löschung der Firma im Handelsregister liegt nach dem nrkr. , G, U, F NWB TAAAC-14346 (BFH-Az.: I R 45/06, EFG 2006 S. 1616) kein Mittelabfluss vor. Dieser setzt vielmehr den zivilrechtlichen Untergang der Darlehensforderung voraus (Bezug: §§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a. F.).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin, eine GmbH, gewährte einer KG, mit deren Gesellschaftern sie personenidentisch bzw. familiär verbunden war, ein Kontokorrentdarlehen. Über den Mitte 1993 bestehenden Forder...