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StuB 12/2007 S. 484

Hilfeleistung durch „Asesor Fiscal”

Ein spanischer „Asesor Fiscal” darf in Deutschland dann keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten, wenn er keinen speziellen Qualifikationsnachweis wie etwa eine Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG vorweisen kann; die Art. 43 ff. EGV und die Art. 49 ff. EGV i. V. mit § 3 Nr. 4 StBerG ändern hieran nichts (, DStR 2007 S. 691).