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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1124/06 EFG 2007 S. 897 Nr. 12

Gesetze: AO § 80 Abs. 5, StBerG § 3 Nr. 4 Satz 1, EG Artikel 49, 50

Hilfeleistung in Steuersachen durch ausländische Gesellschaft ohne Niederlassung in Deutschland nur vorübergehend erlaubt

Leitsatz

  1. Eine in einem Mitgliedsstaat der EU ansässige ausländische Gesellschaft, die im Inland keine Niederlassung hat, ist nur dann im Inland zur Hilfe in Steuersachen befugt, wenn sie diese Hilfe als vorübergehende Dienstleistung erbringt. Sie ist nicht befugt in stabiler und kontinuierlicher Weise diese Tätigkeit im Inland auszuüben.

  2. Die Mitwirkung bei der Erstellung einer Steuererklärung über mehrere Jahre bei mehreren Firmen stellt eine nachhaltige Tätigkeit dar und ist damit keine nur vorübergehende Dienstleistung, die zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 202 Nr. 8
EFG 2007 S. 897 Nr. 12
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2007 S. 903
OAAAC-48337

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