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BFH 24.05.2007 VI R 73/05, StuB 13/2007 S. 517

Einkommensteuer | Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz als Arbeitslohn

(1) Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadenersatz nach einem während einer betrieblichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-Pkw, so ist der dem Arbeitnehmer aus dem Verzicht entstehende Vermögensvorteil nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten. (2) Der als Arbeitslohn zu erfassende Verzicht auf Schadenersatz führt nur dann zu einer Steuererhöhung, wenn die Begleichung der Schadenersatzforderung nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt. Ein Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, wenn das auslösende Moment für den Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit war (Bezug: 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 9 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise: Die 1 %-Re...