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StuB Nr. 13 vom Seite 486

Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Bei Rechtsanwaltskosten spricht eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit solcher Kosten. Nur ausnahmsweise sind sie als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn es um die eigene Existenzgrundlage oder um einen Kernbereich des menschlichen Lebens geht. An dieser ständigen Rechtsprechung hat der (BFH/NV 2007 S. 46) festgehalten.