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FG Brandenburg 19.04.2007 13 K 4056/04 B , NWB direkt 29/2007 S. 6

Eigenheimzulage für ein Objekt in einem Wochenendhausgebiet

Eine in einem Wochenendhausgebiet errichtete Wohnung ist nicht eigenheimzulagebegünstigt, wenn die zuständige Behörde die Dauernutzung baurechtlich nicht verbindlich genehmigt hat. Für die Frage der genehmigten Nutzung ist entscheidend auf die konkret erteilte Baugenehmigung abzustellen. Sie schließt für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine ganz bestimmte Nutzung ein und stellt verbindlich fest, dass diese nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt der Entscheidung zulässig ist. Ist nur die Errichtung eines Wochenendhauses genehmigt worden, ist baurechtlich eine ganzjährige Nutzung nicht erlaubt. Die Duldung der Nutzung zum dauernden Wohnen durch die zuständige Behörde ist einer Genehmigung im Sinne der bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht gleichzusetzen.