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BFH 07.02.2007 I R 27/06, NWB direkt 29/2007 S. 7

Steuersatz bei Beteiligungseinkünften

War eine Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 an einer Personengesellschaft beteiligt und hat diese Personengesellschaft Ausschüttungen bezogen, für die bei der ausschüttenden Gesellschaft verwendbares Eigenkapital i. S. des § 30 Abs. 1 Nr. 1 KStG 1999 verwendet wurde, unterliegt das auf diesen Ausschüttungen beruhende Einkommen der Kapitalgesellschaft einer Körperschaftsteuer von 40 %.