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FG Niedersachsen 16.11.2006 6 K 107/06 , NWB direkt 29/2007 S. 11

Widerlegung des Vermögensverfalls in der Insolvenz

Ist ein Steuerberater mit mehreren Haftbefehlen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, befindet er sich im Vermögensverfall. Die Vermutung des Vermögensverfalls ist zwar widerlegbar. Dazu bedarf es aber bei eröffnetem Insolvenzverfahren der genauen Angabe von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.