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BFH 21.03.2007 V R 32/05, NWB direkt 30/2007 S. 10

Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer

Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 ist auch derjenige, dessen Umsätze zwar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993 steuerbar, aber gem. § 5 UStG 1993 steuerfrei sind.