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KSR Nr. 8 vom Seite 5

Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999

Stephan Naumann, Steuerpartner bei der Ernst & Young AG Hamburg, Förderberatung und Projektentwicklung, und Manja Jänsch, Ernst & Young AG Hamburg

Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist – vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen – nach einer Entscheidung des BFH nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z. B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente. Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an.S. 6

Zwei Anbauten

Die Klägerin und Revisionsbeklagte erweiterte in den Jahren 1998 und 1999 die im Jahr 1995 auf eigenem Grundstück errichtete Produktionshalle um zwei Anbauten. Für die Herstellung des zweiten Anbaus beantragte das Unternehmen eine Investitionszulage für das Kalenderjahr 1999 nach § 2 Abs. 3 InvZulG 1999. Das Finanzamt versagte die Gewährung der Investitionszulage nach einer Besichtigung mit der Begründung, der zweite Anbau sei kein zulagenbegünstigter Neubau, da er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Erweiterung des bereits vorhandenen Anbaus und damit kein selbständig...