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BFH  - III R 24/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG § 6 Abs 3 S 2, InvZulG § 2 S 1, EStG § 6 Abs 2 S 3

Rechtsfrage

Sind mit dem Boden verschraubte transportable Stellwände (auch Park- oder Anschüttwände) im InvZul-Antrag mit "Getreidelager" ausreichend bezeichnet? Keine Nachprüfbarkeit, ob es sich evt. um GWG handelt und welcher Betriebsstätte diese Lager(-hallen) zugeordnet werden können.

Antrag; Bezeichnung; Geringwertiges Wirtschaftsgut; Wirtschaftsgut

Fundstelle(n):
YAAAC-50677

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