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BFH 10.05.2007 III R 39/05, NWB direkt 32/2007 S. 5

Pflegeaufwendungen bei Heimunterbringung

Wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, kann die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der sog. Pflegestufe 0 vereinbart hat, als außergewöhnliche Belastung abziehen.