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FG Sachsen 20.11.2006 5 K 875/03 (Kg), NWB direkt 32/2007 S. 5

Krankheitsbedingte ergänzende Unterbringung des Kinds in einem Internat

Die Abzweigung des Kindergelds an das Jugendamt ist rechtswidrig, wenn das Kind zwar krankheitsbedingt auf Kosten des Jugendamts in einem Internat untergebracht ist, der Kindergeldberechtigte aber an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien durch die Haushaltsaufnahme des Kinds Betreuungsunterhalt leistet. Leistet neben dem Träger der Jugendhilfe auch der Kindergeldberechtigte Barunterhalt, hat die Familienkasse spätestens in der Einspruchsentscheidung Ermessenserwägungen über die Aufteilung des Kindergelds anzustellen. Eine Ermessensreduzierung auf Null dahin, dass nur eine Abzweigung in voller Höhe in Betracht käme, besteht nicht.