Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 29.03.2007 6 K 514/03, NWB direkt 32/2007 S. 7

Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds

Bei einer SICAV handelt es sich nicht um eine in Frankreich ansässige Gesellschaft i. S. des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens. Die Rechtsfolge des Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA Frankreich ist auf Dividenden nur anzuwenden, wenn diese von einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Bundesrepublik ansässige Kapitalgesellschaft gezahlt werden, der mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals der erstgenannten Gesellschaft gehören.