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BFH 15.03.2007 II R 84/06, StuB 15/2007 S. 595

Grunderwerbsteuer | Steuerpflichtiger Erwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 1 AusglLeistG durch einen Käufer, dessen Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 3, § 6 Abs. 2 AusglLeistG; § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 34 Abs. 3 VermG).

Praxishinweise: Da beim Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms keine frühere Enteignung rückgängig gemacht wird, handelt es sich um einen Rechtsträgerwechsel durch Kaufvertrag, weshalb die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllt sind. Der Erwerb erfüllt auch keinen gesetzlichen Befreiungstatbestand.

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