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FG Saarland 28.03.2007 1 K 1313/03, NWB 33/2007 S. 260

Umsatzsteuer | Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Auch wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine ihrer Art nach gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist sie nicht Unternehmerin, wenn sie hierbei in Ausübung der öffentlichen Gewalt handelt. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung als Hoheitsträger auf dem Gebiet der Krankenversicherung tätig werden (im Falle eines nach dem Erwerbermodell errichteten Büro- und Geschäftshauses: NWB TAAAC-51895).